Economy

Asia Techonomics: Steuerschock bei Indien-Investitionen – Am Ende kommt die Rechnung

Flipkart-App: Der Verkauf an Walmart bereitet dem Investor Tiger Global Probleme. Foto: REUTERS

So kräftig wie Indien wächst seit Jahren keine große Volkswirtschaft. Die Wirtschaftsleistung legt um sechs bis sieben Prozent im Jahr zu. In der Rangliste der bedeutendsten Wirtschaftsnationen überholt das Land nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds in diesem Jahr Japan und in drei Jahren dann auch Deutschland. Indien wird dann die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt sein, nur übertroffen von den USA und China.

Der Wunsch, an diesem Aufstieg teilzuhaben, ist verständlich. Er kann aber auch sehr riskant sein – zumindest, wenn man es mit den Steuerbehörden des Landes zu tun bekommt. Das jüngste Beispiel liefert der US-amerikanische Wagniskapitalgeber Tiger Global, der in den vergangenen Jahren eifrig in indische Start-ups investiert hat.

Einer der größten Erfolge des Investors holt ihn nun wieder ein. Es geht um den Verkauf eines 17-Prozent-Anteils an der indischen E-Commerce-Firma Flipkart an den US-Einzelhandelskonzern Walmart im Jahr 2018 für 1,6 Milliarden Dollar. Das Geschäft galt damals in Indiens Start-up-Szene als einer der größten Exits eines ausländischen Kapitalgebers. Doch nun stehen die Erlöse infrage: Indiens Höchstgericht urteilte vergangene Woche gegen ein Steuersparmodell des Investors bei der Transaktion.

Massive Verunsicherung unter Start-up-Investoren

Wie viel Tiger Global nun zahlen muss, ist noch unklar. Schätzungen gehen aber inklusive Zinsen und Bußgeldern von etwa 1,5 Milliarden Dollar aus – also fast ebenso viel wie der gesamte Verkauf einbrachte.

Das Urteil löst nun massive Verunsicherung unter anderen Start-up-Investoren in Indien aus. Denn viele von ihnen gingen einen ähnlichen Weg wie Tiger Global. Das Unternehmen nutzte eine Gesellschaft auf Mauritius für die Transaktion in Indien. Unter Berufung auf ein jahrzehntealtes Abkommen zwischen den beiden Ländern sah es die Kapitalerträge in Indien als steuerfrei an. Dem hat Indiens Supreme Court nun widersprochen.

Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob es sich bei der Niederlassung auf Mauritius um eine bloße Briefkastenfirma handelt, wie Indiens Steuerbehörden nahelegten. Das Höchstgericht schloss sich an und sprach von einer „unzulässigen Steuervermeidungsmaßnahme“ – im Gegensatz zu Vorinstanzen, die das noch anders sahen.

In der wöchentlichen Kolumne „Asia Techonomics“ schreiben Handelsblatt-Korrespondenten im Wechsel über Innovations- und Wirtschaftstrends in Asien. Foto: Klawe Rzeczy

Es ist nicht das erste Mal, dass ausländische Investoren und Indiens Fiskus wegen unterschiedlicher Rechtsinterpretationen aneinandergeraten. Volkswagen sieht sich in Indien mit einer Steuerforderung von 1,4 Milliarden Dollar konfrontiert. Dabei geht es um den Vorwurf, Volkswagen habe den Zollsatz auf fertige Auto-Bausätze umgangen, indem es Importe auf mehrere Lieferungen verteilt und als Einzelteillieferung deklariert habe – auf Einzelteile fallen niedrigere Zölle an.

Klärung von Milliardenforderungen kann lange dauern

Volkswagen wehrt sich gegen die geforderte Nachzahlung und argumentiert, für die Importstrategie bereits 2011 Zustimmung seitens der Behörden erhalten zu haben. Vor Gericht warnte das Unternehmen vor einem schweren Vertrauensverlust ausländischer Investoren. Eine Entscheidung in dem Fall steht noch aus.

Andere internationale Konzerne erlebten bereits, dass sich die Klärung milliardenschwerer Forderungen des indischen Fiskus sehr lange hinziehen kann. Bekanntestes Beispiel ist der Fall Vodafone. Beim Markteinstieg in Indien kaufte der Mobilfunkanbieter 2007 ein indisches Unternehmen – über dessen Holding-Gesellschaft auf den Cayman Islands.

Verwandte Themen Indien Vodafone Walmart

Vodafone sah die Transaktion in Indien als nicht steuerpflichtig an, Indiens Finanzbehörden aber schon. Vor Gericht konnten sie sich mit ihrer Auffassung aber nicht durchsetzen. Indiens Regierung ließ daraufhin die entsprechenden Gesetze rückwirkend ändern und wollte Vodafone so erneut zu einer Milliardenzahlung verpflichten. Nach dem Urteil eines Schiedsgerichts gab die Regierung in Neu-Delhi erst 2021 nach und zog das rückwirkende Steuergesetz zurück.

Die Fälle zeigen: Hohes Vertrauen in Steuersparmodelle zu setzen, ist in Indien alles andere als ungefährlich. Nicht nur die Gesetze können sich schnell ändern, auch die Interpretation durch Finanzbehörden und Gerichte. Wer im schnell wachsenden Indien schwere Rückschläge vermeiden möchte, ist daher mit einer konservativen Steuergestaltung gut beraten – und mit entsprechenden Rücklagen, sollte am Ende doch noch eine dicke Rechnung kommen.

Bestimmen Sie das Handelsblatt bei Google als Ihre wichtige Nachrichtenquelle. Add as a preferred source on Google

Originally published at Handelsblatt

LEAVE A RESPONSE

Your email address will not be published. Required fields are marked *